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Ratgeber Auto: So verhält man sich nach einem Unfall richtig
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Laut dem Statistischen Bundesamt ist die Zahl der Verkehrsunfälle in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. 2017 wurde ein neuer Höchststand von rund 2,64 Millionen Verkehrsunfällen erreicht, vorläufige Zahlen für 2018 befinden sich in ähnlichen Regionen. Beim Großteil blieb es bei Sachschäden. Die Konfrontation mit einem Unfall löst jedoch bei vielen Menschen einen Schock aus. Einen kühlen Kopf bewahren und richtig handeln – das ist in einer solchen Stresssituation leichter gesagt als getan. „Oberstes Gebot ist, dass man sich nie unerlaubt von einem Unfallort entfernen darf“, erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen.
Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe?
Das gilt auch bei der kleinsten Delle beim Ausparken. Doch was tun, wenn etwa ein parkendes Auto angefahren wurde und der Besitzer sich nicht finden lässt? Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe? „Nein, weil zunächst eine sogenannte Wartepflicht besteht“, erläutert Johannssen. Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort verbleiben. Kommt niemand, darf er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat.
Die wichtigsten Schritte im Kopf haben
Bei einer schwerwiegenderen Kollision ist umso mehr Ruhe gefragt. Zudem ist bei jedem Unfall mit Verletzten der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu verständigen. Trotz der Ausnahmesituation sollte jeder Verkehrsteilnehmer die wichtigsten Schritte verinnerlicht haben. „Zum Schutz aller Beteiligten ist die Unfallstelle zunächst ordnungsgemäß abzusichern, die eigene Sicherheit darf dabei nicht vernachlässigt werden“, so Johannssen. Das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen. Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen und gegebenenfalls nach lebensrettenden Sofortmaßnahmen in die stabile Seitenlage gebracht werden. „Wer nicht hilft, macht sich bei einem Unfall strafbar“, warnt Johannssen. Schon deshalb empfiehlt es sich, regelmäßig die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Zur Hilfeleistung gehöre auch, einen Notruf abzusetzen. Wichtig sei dabei, das Gespräch niemals selbst zu beenden, da die Leitstelle noch wichtige Rückfragen haben könnte. Checkliste: Richtig handeln bei einem Verkehrsunfall – Anhalten: Jeder Unfallbeteiligte ist gesetzlich dazu verpflichtet, vor Ort zu bleiben, damit seine Personalien aufgenommen werden können.
– Unfallstelle ordnungsgemäß absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen.
– Wer nicht hilft, macht sich strafbar: Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen, versorgt und gegebenenfalls in die stabile Seitenlage gebracht werden.
– Notruf absetzen: Angaben zu beteiligten Personen, Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle, die Situation richtig einzuschätzen. (djd) Itzehoer Versicherungen