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5-10% der Deutschen sind von schweren Schlafstörungen betroffen
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Ein- und Durchschlafstörungen, die mindestens einen Monat bestehen und bei den Betroffenen zu einer beeinträchtigten Leistungsfähigkeit oder Befindlichkeit am Tag führen, werden als Insomnien bezeichnet. Diese betreffen insgesamt 5-10% der Bevölkerung in Deutschland und bestehen meistens chronisch über mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg. Die Lebensqualität der Betroffenen kann hierbei beträchtlich leiden, und es besteht das Risiko für psychische und körperliche Folgeerkrankungen, v.a. Depressionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin empfiehlt als Therapie die so genannte Kognitive Verhaltenstherapie für Insomnien (KVT-I). Diese Behandlung, die in 4-8 Sitzungen durchgeführt werden kann, die einmal pro Woche stattfinden, ist sehr effektiv und kann auch bei Menschen mit chronischen Schlafstörungen zu relevanten Verbesserungen der Symptomatik führen. Leider erhält jedoch nur ein Bruchteil der Betroffenen die KVT-I, vor allem, da es zu wenige TherapeutInnen gibt, die diese Behandlung mit entsprechender Expertise anbieten. Die DGSM beteiligt sich als Kooperationspartner an dem Projekt „GET Sleep – Stepped Care Modell für die Behandlung von Schlafstörungen“, das durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit 6,1 Millionen Euro gefördert wird. Das Ziel des Projekts ist es, die Versorgungsqualität für Menschen mit Insomnien in Deutschland mit Hilfe von HausärztInnen und einem telemedizinischen Behandlungsangebot auf Basis der KVT-I zu verbessern. Die Initiatoren dieses Projekts waren Prof. Dr. Dr. Kai Spiegelhalder und Prof. Dr. Dieter Riemann vom Universitätsklinikum Freiburg sowie Prof. Dr. David Ebert vom GET.ON Institut. Weitere Projektpartner sind das Institut für Psychologie und Pädagogik der Universität Ulm, der Lehrbereich Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Freiburg, die Ideamed GmbH, die Paracelsus Medizinische Privatuniversität Nürnberg und die BARMER. „Bei positiver Evaluation besteht das Ziel, die neue Versorgungsform in die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gestaltung der Versorgung aufzunehmen und in die Regelversorgung zu übernehmen“, erklärt Kai Spiegelhalder. (idw) Romy Held – Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)