Lebensmittel im Supermarkt kaufen? Das kann jeder. Selber ernten und pflücken liegt im Trend. Doch beim Sammeln der wilden Köstlichkeiten gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten. Ein Überblick.

Ob im Stadtpark, im Wald oder einfach am Wegesrand – nahezu überall wachsen wilde Kräuter, Pilze, Nüsse oder sogar Früchte, die nicht nur lecker, sondern darüber hinaus auch kostenlos zu genießen sind. Wer also mit offenen Augen spazieren geht, kann direkt vor der eigenen Haustür ein regionales Schlaraffenland entdecken. Doch auch wenn das Pflücken von wilden Pflanzen und Früchten auf öffentlichen Flächen oder in der freien Natur generell erlaubt ist: Es gibt ein paar Dinge, die man vorher wissen sollte. Und zwar nicht nur in Bezug auf Recht oder Naturschutz, sondern auch zum Schutz der eigenen Gesundheit.
Sicherheit geht immer vor
Die erste Regel lautet immer: Nur die Pflanzen ernten, die Sie sicher kennen! Während essbare Früchte oder Nüsse relativ leicht zu bestimmen sind, sehen sich manche Wildpflanzen oder Pilze zum Verwechseln ähnlich. Hier ist Vorsicht geboten! Damit man nicht an giftige Doppelgänger gerät, sollten sich „Einsteiger“ bei zertifizierten Kräuterpädagogen beraten lassen. Hilfreich sind zudem Wildkräuter- oder Pilzwanderungen, fundierte Bestimmungsbücher und Wildpflanzen-Apps.
Wo und wie viel darf geerntet werden?
Ein Blick ins Bundesnaturschutzgesetz gibt einen ersten Überblick darüber, was beim Sammeln erlaubt ist und was nicht. In Paragraf 39 wurde hier die sogenannte „Handstraußregel“ festgelegt. Diese besagt, dass wilde Pflanzen und Früchte auf öffentlichem Gelände nur in kleinen Mengen für den persönlichen Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Vorausgesetzt natürlich: Die Pflanzen befinden sich weder in einem Naturschutzgebiet noch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder stehen auf der Roten Liste bedrohter Arten.
Die Handstraußregel
„Jeder darf (…) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“
– Bundesnaturschutzgesetz, § 39 Absatz 3
Was ist mit dem Obst in Nachbars Garten?
Der Obstbaum in Nachbars Garten ist – anders als häufig geglaubt – in der Regel tabu. Auch wenn ein paar Äste auf das eigene Grundstück ragen, ist es gesetzlich nicht erlaubt, das Obst einfach zu pflücken. Zumindest solange es am Baum hängt. Fallen die reifen Früchte jedoch von selbst auf das eigene Grundstück, darf man sie an sich nehmen und essen.
Was sind geeignete Sammelorte?
Ob in öffentlichen Parks, abseits der Wege, an Waldrändern, Flussufern, am Strand, auf Friedhöfen oder eigenen Hinterhöfen: Es gibt viele Orte, an denen Früchte und Kräuter bedenkenlos gesammelt werden können. Empfehlenswert sind außerdem Grünflächen in der Nähe von Biohöfen. Hier sind die Wildpflanzen im Normalfall frei von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Wer diesbezüglich auf Nummer sicher gehen möchte, informiert sich am besten beim Grünflächenamt.
Gibt es gesundheitliche Bedenken?
Schadstoffe tummeln sich auch in der freien Natur. Es gibt deswegen durchaus ein paar Orte, die ein sicheres Sammeln nicht möglich machen. Dazu zählen unter anderem stark befahrene Straßen, Bahnübergänge, Flächen konventioneller Landwirtschaft oder in der Nähe von Industriebetrieben. Aber auch Hundeparks eignen sich nur bedingt. Wer hier sammeln möchte, sollte Pflanzen in Bodennähe vermeiden und erst ab einer Höhe pflücken, die Hunde beim Urinieren nicht erreichen können. In Bayern oder Baden-Württemberg sollte man sich außerdem über den sogenannten Fuchsbandwurm informieren. In diesen Bundesländern ist der Parasit in jedem dritten bis vierten Fuchs nachweisbar. Grundsätzlich ist eine Infektion von Menschen zwar sehr selten, muss aber ernst genommen werden. In Risikogebieten empfiehlt es sich daher, die Ernte vorm Verzehr zu erhitzen. Durch das Kochen werden Bandwurmeier abgetötet.
Wie geht achtsames und nachhaltiges Sammeln?
Auch beim erlaubten Ernten von Wildpflanzen sollten alle Hobby- „Jäger und Sammler“ versuchen so schonend wie möglich mit der Natur umzugehen. Damit sich Bestände immer wieder erholen können, pflücken Sie am besten behutsam und nie zu viel von einer Pflanzenart am selben Ort. Die Wildpflanzen sollten außerdem niemals samt Wurzeln aus der Erde herausgerissen werden, damit neue Blätter wieder nachwachsen und sich neue Triebe bilden können. Auch Pilze bitte sorgsam am Fruchtkörper abtrennen, um das wertvolle Myzelgeflecht im Boden nicht zu beeinträchtigen. Gleiches gilt natürlich auch beim Pflücken von wildem Obst sowie Nüssen: Wer Beeren oder Äpfel sammelt, sollte darauf achten, den Strauch beziehungsweise den Baum nicht zu beschädigen.
Equipment zum Ernten und Transportieren
Zum Sammeln braucht man ein paar wichtige Utensilien. Dazu gehören unter anderem eine Schere oder ein Messer, Gartenhandschuhe und luftige Transportmöglichkeiten. Ob Wildkräuter, Pilze oder Früchte – am besten transportiert man sie in einem luftigen Korb oder in Papiertüten und verarbeitet sie möglichst schnell. Stecken Sie Ihre Ernte nie in luftdichte Verpackungen aus Plastik, da die Pflanzen darin anfangen zu „schwitzen“ und schnell schlapp machen.
Weitere Informationen unter www.tk.de