CO.med

Verbandsübergreifende Berufspolitik verhindert gravierende Nachteile für den Heilpraktikerberuf

Das MTA-Reformgesetz: Die Zusammenarbeit von Heilpraktiker-Berufsverbänden konnte gravierende Einschränkungen für die künftige Berufsausübung verhindern.
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Durch beispielhafte Zusammenarbeit von Heilpraktiker-Berufsverbänden konnten gemeinsame Anstrengungen gravierende Einschränkungen für die künftige Berufsausübung verhindern. Das nunmehr beschlossene „Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“ (MTA-Reformgesetz) sah durch massive Einflussnahme von Interessensgruppierungen, insbesondere aus der Ärzteschaft, vor, dass Heilpraktiker künftig weder Labortätigkeiten ausüben, noch anfordern können.

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