Erkenntnisse aus der Traditionellen Chinesischen Medizin | Von Udo Lorenzen

Zum 1. Januar 2007 wurde die Akupunktur als vertragsärztliche Leistung in das Kapitel „Schmerztherapie“ aufgenommen. Die Leistung beinhaltet die Durchführung einer Körperakupunktur bei zwei Diagnosen, nämlich chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule und chronische Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose. Auslöser für diese „Gesundheitsreform“ ist die GERAC-Studie, die viele Millionen Euro gekostet hat, um zu beweisen, dass Akupunktur auch unter naturwissenschaftlichen Messvoraussetzungen wirksam ist. Jeder Patient weist einen individuellen Schmerz auf. Auch eine banale Schmerztherapie hat ihre Besonderheiten und muss individuell abgestimmt werden.
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