Verfassungsgericht: Tierheilpraktiker dürfen wieder homöopathisch behandeln

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.09.2022 der Verfassungsbeschwerde von vier Tierheilpraktikerinnen gegen den § 50 Absatz 2 des am 28.1.2022 in Kraft getretenen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) stattgegeben. Mit dieser Entscheidung, die den Klägerinnen am 16.11.2022 zur Kenntnis gebracht wurde, können somit nicht verschreibungspflichtige Humanhomöopathika weiterhin sowohl von Tierheilpraktikern als auch von Tierhaltern bei Tieren, die nicht der…